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Die Sonnenseite der Mehrwertsteuer: Photovoltaikanlagen in Österreich

Die Energiewende ist in vollem Gange und immer mehr Menschen erkennen die Bedeutung erneuerbarer Energien für eine nachhaltige Zukunft. In Österreich wird dieser Trend durch eine besonders attraktive Maßnahme unterstützt: Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen. In diesem Artikel beleuchten wir, was es mit dieser steuerlichen Erleichterung auf sich hat, welche Vorteile sie für Konsumenten mit sich bringt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um von diesem finanziellen Anreiz profitieren zu können.

Der Nullsteuersatz gilt für Lieferungen, innergemeinschaftliche Erwerbe, Einfuhren und Installationen von Photovoltaikmodulen ab dem 1. Jänner 2024 bis zum 31. Dezember 2025.

Mehrwertsteuerbefreiung im Detail

Die Mehrwertsteuerbefreiung ist eine steuerliche Entlastung, die es Konsumenten ermöglicht, beim Kauf von Photovoltaikanlagen auf die sonst übliche Mehrwertsteuer in Höhe von 20% zu verzichten. Diese steuerliche Vergünstigung hat das klare Ziel, den Umstieg auf erneuerbare Energien zu fördern und gleichzeitig die finanzielle Belastung für Endverbraucher zu reduzieren.

Wie funktioniert die Mehrwertsteuerbefreiung?

1. Engpassleistung: Die Engpassleistung der Photovoltaikanlage darf (insgesamt) nicht mehr als 35 kW (peak) betragen. Bei Erweiterungen ist darauf zu achten, dass die Engpassleistung der gesamten Anlage nicht mehr als eben diese 35kWp beträgt.

2. Betriebsort: Die Photovoltaikanlage muss durch den Betreiber/die Betreiberin auf oder in der Nähe (z.B. Garage, Gartenhütte, Zaun) von bestimmten Gebäuden betrieben werden. Folgende Gebäude fallen unter diese Regelung:

  • Gebäude, die Wohnzwecken dienen,
  • Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden und
  • Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.

3. Zeitraum: Die Leistung zwischen muss im Zeitraum von 01.01.2024 bis 31.12.2025 erbracht werden. Wenn wir von PV Expert die Photovoltaikanlage installieren (einheitliche Werklieferung), ist jener Zeitpunkt entscheidend, zu dem die Anlage vollständig installiert ist. Vollständig installiert ist eine Anlage zum Zeitpunkt der Abnahme. Der Zeitpunkt des Abschlusses bspw. eines Kaufvertrages oder der Zeitpunkt der Rechnungslegung sind hingegen ohne Bedeutung.

4. Installationsarbeiten: Die Installationsarbeiten müssen direkt gegenüber dem Anlagenbetreiber erbracht werden, um unter den Nullsteuersatz zu fallen. Unter der Installation von Photovoltaikmodulen sind die photovoltaikanlagenspezifischen Arbeiten, die ausschließlich dazu dienen, eine Photovoltaikanlage sicher für das Gebäude und für die sich darin befindlichen Menschen zu betreiben (z.B. photovoltaikanlagenspezifische Montage, Elektroinstallation und Inbetriebnahme), zu verstehen.

5. Keine Doppelförderung: Bis 31.12.2023 darf kein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem EAG eingebraucht worden sein. Abgelehnte, zurückgezogene oder nicht fristgerecht inbetriebgenommene Anträge gelten als nicht eingebracht und können im Sinne des Nullbesteuerung abgerechnet werden, sofern alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind.

6. Dokumentation: PV Expert als ausführendes Unternehmen hat nachzuweisen, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dieser Nachweis ist an keine besondere Form gebunden. Der Nachweis kann sich aus einer Bestätigung des Käufers/der Käuferin ergeben, dass er/sie die Photovoltaikanlage betreibt, es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt und die Engpassleistung der Photovoltaikanlage nicht mehr als 35 kW (peak) beträgt oder betragen wird.

Nebenleistungen

Leistungen, die für den Leistungsempfänger keinen eigenen Zweck, sondern ein Mittel darstellen, um die Lieferung des Photovoltaikmoduls zum Betrieb einer Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch zu nehmen (unselbständige Nebenleistungen), teilen nach allgemeinen Grundsätzen der Einheitlichkeit der Leistung das umsatzsteuerliche Schicksal der Lieferung des Photovoltaikmoduls. Dies ist bspw. der Fall, wenn der Lieferer Photovoltaikmodule samt Zubehör und Speicher liefert und montiert.

Gleiches gilt, wenn im Rahmen der Lieferung von Photovoltaikmodulen auch photovoltaikanlagenspezifische Komponenten wie bspw. Wechselrichter, Dachhalterungen, Energiemanagementsysteme, Solarkabel oder Einspeisesteckdosen geliefert werden.

Unter diesen Voraussetzungen sind auch die hier beschriebenen Nebenleistungen begünstigt.

Vorteile der Mehrwertsteuerbefreiung für Konsumenten

Die Mehrwertsteuerbefreiung bringt für Konsumenten eine Vielzahl von Vorteilen mit sich, die über die offensichtliche Kostenersparnis hinausgehen:

1. Finanzielle Entlastung: Die offensichtlichste Auswirkung der Mehrwertsteuerbefreiung ist die direkte Kostenersparnis für Konsumenten. Durch den Verzicht auf die 20%ige Mehrwertsteuer wird die Anschaffung einer Photovoltaikanlage deutlich erschwinglicher. Dies trägt dazu bei, die finanzielle Belastung für Haushalte zu reduzieren und den Umstieg auf erneuerbare Energien attraktiver zu gestalten. Der Käufer muss nicht mehr in Vorleistung gehen und nicht mehr auf die Abrechnung der Förderung warten.

2. Langfristige Einsparungen: Photovoltaikanlagen zeichnen sich durch langfristige Einsparungen bei den Energiekosten aus. Die Mehrwertsteuerbefreiung verkürzt die Amortisationszeit der Anlage, was bedeutet, dass Konsumenten schneller in den Genuss der langfristigen finanziellen Vorteile kommen. Dies macht die Investition in nachhaltige Energie nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll.

3. Umweltfreundliche Entscheidung: Die Mehrwertsteuerbefreiung ist nicht nur eine finanzielle Erleichterung, sondern auch eine Unterstützung der umweltfreundlichen Entscheidung, auf erneuerbare Energien umzusteigen. Durch die Förderung dieser Technologien trägt die Regierung dazu bei, den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern.

Zukunftsaussichten und Fazit

Die Mehrwertsteuerbefreiung für Photovoltaikanlagen in Österreich ist zweifellos ein Schritt in die richtige Richtung. Sie fördert nicht nur den Umweltschutz, sondern auch die finanzielle Unabhängigkeit der Verbraucher. Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Mehrwertsteuerbefreiung sind klar definiert und dienen dazu, sicherzustellen, dass die steuerlichen Vorteile für nachhaltige Investitionen genutzt werden.

Wenn Sie also darüber nachdenken, in eine Photovoltaikanlage zu investieren, sollten Sie die Mehrwertsteuerbefreiung als einen bedeutenden Faktor in Betracht ziehen. Informieren Sie sich gerne bei uns von PV Expert über die genauen Bedingungen und machen Sie den ersten Schritt in eine nachhaltige und zukunftsorientierte Energieversorgung. Die Strahlkraft der Sonne kann nicht nur Ihr Zuhause erhellen, sondern auch Ihre finanzielle Zukunft.

Klar ist: „Die Sonne schickt dir keine Rechnung!“

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